Steuer

Steuer: Bestattungskosten bei der Steuer absetzen

•    Bestattungskosten gehören zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Der Begriff umschreibt die Kosten, die für eine standesgemäße Beerdigung entstehen, zu den Erbfallschulden gehören und damit von den kostentragungspflichtigen Personen beglichen werden müssen.

•    Für kostentragungspflichtige Personen können Bestattungskosten zu einem gewissen Teil steuerlich absetzbar sein unter der Voraussetzung dass die Bestattungskosten höher waren als der Vermögenswert des Nachlasses für den kostentragungspflichtigen Erben. Die Differenz kann als außerordentliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

•    Unabhängig davon gibt einen abzugsfähigen Pauschalbetrag für Bestattungskosten. Dieser beträgt aktuell 10.300 Euro.