Totenfürsorgerecht

Die Totenfürsorge ist das Recht und die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern vom Augenblick des Todes bis zur Beendigung der Bestattung.

Wichtig zu wissen!

Beherrschender Grundsatz des Totenfürsorgerechtes ist die Maßgeblichkeit des Willens des Verstorbenen. Das Totenfürsorgerecht kann man zu Lebzeiten schriftlich an Dritte übertragen.

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag kann das der Bestatter sein, er kümmert sich um die Umsetzung des Bestattungsvertrages.

Ein Betreuer ist nicht bestattungspflichtig!