Der Bank oder Sparkasse sollten Sie unbedingt mitteilen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist. Das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes wird zum Nachlass, auch das des Bankkontos. Dies gilt auch für Schulden.
Erschrecken Sie nicht wenn eine Bankkarte womöglich eingezogen wird. Dies kann der Fall sein, wenn bekannt geworden ist, dass der Kontoinhaber verstorben ist (unter anderen durch eine Todesanzeige oder eingestellte Rentenzahlungen).
Legen Sie dem Kreditinstitut eine Original Sterbeurkunde vor. Persönlich vor Ort können Sie dann mit dem Kundenberater alles weitere besprechen und sich umfassend beraten lassen.
In der Regel werden laufende Kosten wie Miete, Strom, Beiträge usw. wie bisher dem Konto belastet. Ob weitere Zahlungen aus dem Guthaben des Verstorbenen geleistet werden können, erfahren Sie im Kontakt mit dem Kundenberater der Bank.
Es kann wichtig werden ob für das Nachlasskonto eine Bankvollmacht besteht.