Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft ist seit 2003 bundesweit einheitlich geregelter Ausbildungsberuf.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre in Vollzeit, in dieser Zeit lernen die Auszubildenden in der Schule den theoretischen Teil, während im Betrieb alle weiteren Aufgaben erlernt werden.
In den drei Lehrjahren steht dem oder der Auszubildenden ein Arbeitsentgelt zu, dies staffelt sich je nach Lehrjahr.
Nach dem zweiten Lehrjahr erfolgt eine Zwischenprüfung, um den Ausbildungsstand zu ermitteln. Diese Prüfung umfasst den Bereich Warenkundliche Aufgaben und grabtechnische Arbeiten.
Durch die Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung lässt sich feststellen, ob der Prüfling die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und dem vermittelten Lehrstoff vertraut ist.
Nach bestandener Prüfung wird der Gesellenbrief überreicht und man ist berechtigt den Titel Bestattungsfachkraft zu tragen.