Gesetzliche Renten werden bis zum Ende des Sterbemonats vollständig gezahlt.
Auf Antrag innerhalb 30 Tagen nach dem Todesfall erhalten Witwen oder Witwer 3 Monate die volle gesetzliche Rente weiter.
Wurde zu Lebzeiten keine Altersrente ausgezahlt, so kann eine Rente in Höhe der potenziellen Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
Hat der Verstorbene noch keine Altersrente bezogen, sollten die Hinterbliebenen ebenso dessen Rentenansprüche genaustens prüfen.
Wir kümmern uns darum, dass der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer zeitnah gestellt wird.
In Viernheim gibt es im Rathaus eine Rentenstelle. Dort wird im Anschluss mit Termin die Witwen- und Halbweisenrenten für Hinterbliebenen beantragt. Auch hier sind wir Ihnen behilflich.