Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde,
in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden.
Dies muss gesetzlich spätestens am dritten auf den Tod
folgenden Werktag beim Standesamt erfolgen.
Die oder der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterbebuch vor
und stellt die Sterbeurkunde aus.
Zu unseren Dienstleistungen gehört die Beurkundung beim zuständigen Standesamt, sowie die Beschaffung fehlender Dokumente des Personenstandes sowie Meldenachweis.
Hier finden Sie eine Übersicht welche Dokumente im Sterbefall benötigt werden